„Bürgerarbeit" ein Modell zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt ist ein neues arbeitsmarktpolitisches Instrument des Sozialrechts (SGB II). Die Gewerkschaften konnten im Gesetzgebungsverfahren durchsetzen, dass es sich bei Maßnahmen der „Bürgerarbeit" um reguläre Beschäftigungsverhältnisse handelt, für die das jeweilige Tarifrecht anzuwenden ist. Erst wenn kein Tarifrecht vorhanden ist, kann die „Bürgerarbeit" nach Maßgabe des allgemeinen Arbeitsrechts individuell vereinbart werden. Durch Stellungnahmen von Bundesministerien ist nun wegen der Anwendung des TVöD Unsicherheit entstanden.