
In Zukunft werden öffentliche Aufträge in Nordrhein-Westfalen nur noch an Unternehmen vergeben, die ihren Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 8,62 Euro zahlen. Im Öffentlichen Personennahverkehr wird ein repräsentativer Tarifvertrag für alle Bieter gelten, die sich in NRW um Verkehrsdienstleistungen bemühen.
"Durch die Gleichstellung der Leiharbeiter mit regulär Beschäftigten bei der Vergütung, der Verpflichtung der Unternehmen, soziale Kriterien zu beachten sowie – abhängig von Firmengröße und Auftragswert – Maßnahmen zur Frauenförderung im
eigenen Unternehmen durchzuführen, nimmt die öffentliche Hand ihre Vorbildfunktion wahr", erklärte Voigtsberger. Auch die Kriterien Umweltschutz und Energieeffizienz seien im Gesetz verankert.
Damit werde besonders der Gedanke der Nachhaltigkeit bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots betont. Das Gesetz sieht Sanktionen und Kontrollmaßnahmen vor, um sicherzustellen, dass die Vorgaben auch in der Praxis angewendet werden.
Zugleich werden die Kommunen dadurch entlastet, dass das Land wichtige Überwachungsfunktionen für sie übernimmt. "Zusätzlich werden wir den unvermeidbaren Verwaltungsaufwand durch Zusammenarbeit mit der Zollverwaltung des Bundes reduzieren", so Voigtsberger. "Es war unverantwortlich, dass die Vorgängerregierung das frühere Tariftreuegesetz ersatzlos gestrichen hat. Das neue Gesetz ist eine deutliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen."Das Gesetz geht nun in die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und soll voraussichtlich am 20. Juli 2011 in den Landtag eingebracht werden. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr, Telefon 0211 3843-1015.