Geplantes Tariftreue- und Vergabegesetz NRW wegweisend

Der DGB und die Gewerkschaften in NRW unterstützen das von der Landesregierung geplante Tariftreue- und Vergabegesetz. Es soll dafür sorgen, dass bei öffentlichen Aufträgen nach Tarif bezahlt und ein Mindestlohn von 8,62 Euro garantiert wird.

Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt in Artikel 24, Absatz 2 fest, dass der Lohn der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken (muss). Für gleiche Tätigkeit und gleiche
Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. In den
vergangenen Jahren wurde dieser Verfassungsauftrag immer weniger eingelöst. „Wir verzeichnen einen steilen Anstieg des Niedriglohnsektors, allein in NRW arbeiten heute mindestens 1,5 Millionen Beschäftigte in Mini-Jobs, Leiharbeit oder Betrieben ohne tarifliche Bindung" beklagt Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW. Während die überragende Mehrheit der EU-Staaten inzwischen einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt hat, verweigert die Bundesregierung diesen nach wie vor aus ideologischen Gründen. Um wenigstens bei öffentlichen Aufträgen ein faires Entgelt und gleichen Lohn für Leiharbeiter u. Stammbelegschaft zu gewährleisten, ist das Tariftreue- und Vergabe-gesetz NRW umso wichtiger. „Das Tariftreue- und Vergabegesetz sichert den Beschäftigten nicht nur einen Lohn, von dem man leben kann, sondern entlastet auch die öffentlichen Kassen: Im vergangenen Jahr mussten die NRW-Kommunen über 210 Millionen Euro für die Wohnkosten der Menschen ausgeben, die trotz Sozialversicherungspflichtigem Job Kl K 375 auf Hartz IV angewiesen sind. Zudem hilft das Gesetz dabei, den Wettbewerb um die
geringsten (Lohn-)Kosten endlich wieder durch den Wettbewerb um die besten Produkte und Dienst-leistungen bei öffentlichen Aufträgen zu ersetzen. Redliche Unternehmer werden damit vor ’schmutziger Konkurrenz‘ geschützt", erklärt Meyer- Lauber.

Der vorgelegte Gesetzesentwurf s e i-insbesondere im Vergleich zum vorhergehenden Tariftreuegesetz NRW-wegweisend für die ganze Bundesrepublik, so der DGB-Vorsitzende. Änderungsbedarf sehen die Gewerkschaften aber bei der Festlegung des Schwellenwerts. Gilt das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 20.000 Euro, würden viele öffentliche Aufträge gar nicht unter das Gesetz fallen. Der DGB appelliert daher dafür, den Schwellenwert niedriger anzusetzen." Der DGB NRW hat auf seiner Homepage die 10 wichtigsten Argumente für ein Tariftreue- und Vergabegesetz zusammengestellt: http://nrw.dgb.de/++co++8e46ac24-ccba-11 e0-6f02-00188b4dc422/@@index html