
Die Veranstaltung der AfA UB Dortmund mit der AfA Region WW zur Situation der Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung fand ein lebhaftes Interesse.
Die Vertreter einer Reinigungsfirma, ein kommunaler Auftraggeber (Statische Immobilien-wirtschaft), ein Mitglied des Personalrates und der Gewerkschaft IG Bau (Fachbereich Gebäude-reinigung) sowie der AfA Landesvorsitzende als MdL stellten sich der Diskussion. Durch Tarifverträge sind entsprechende Löhne festgelegt.
Das Tariftreuegesetz, das vorrausichtlich noch 2011/2012 Gesetzeskraft erlangen wird, legt den Mindestlohn mit 8,56 € bei öffentlicher Vergabe fest. Tariftreue wird bei Aufträgen über 20.000 € (leider eine Vorgabe „Der Grünen“) vorgegeben.
Weitere Diskussionspunkte und Forderungen waren aber:
(nicht Einzelobjekte, da so das Tariftreuegesetz
umgangen werden kann)
unter 20.000 €
(Kommune)
Arbeitszeiten für die zu reinigenden Flächen
nach standardisierten Werten
Gespräche vor Ort mit den Reinigungskräften.
Eine nicht zu leistende Flächenreinigung mit
einer unmöglichen Zeitvorgabe soll unterbunden
werden.
Auftraggeber zur Überprüfung der gesetzlichen
Vorgaben.
damit sichere Arbeitsverhältnisse.
Besonders der letzte Diskussionspunkt fördert bei befristeten Arbeits-verträgen die Angst der Reinigungskräfte Unregelmäßigkeiten beim Loh und Arbeitsvorgaben zu benennen und Missstände dem Auftraggeber oder dem Gewerkschaftsvertreter vor zu tragen.