Zur Situation der Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung Arbeitsgemeinschaften

Manfred Sigges, Vorsitzender AfA-Region WW

Die Veranstaltung der AfA UB Dortmund mit der AfA Region WW zur Situation der Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung fand ein lebhaftes Interesse.
Die Vertreter einer Reinigungsfirma, ein kommunaler Auftraggeber (Statische Immobilien-wirtschaft), ein Mitglied des Personalrates und der Gewerkschaft IG Bau (Fachbereich Gebäude-reinigung) sowie der AfA Landesvorsitzende als MdL stellten sich der Diskussion. Durch Tarifverträge sind entsprechende Löhne festgelegt.

Das Tariftreuegesetz, das vorrausichtlich noch 2011/2012 Gesetzeskraft erlangen wird, legt den Mindestlohn mit 8,56 € bei öffentlicher Vergabe fest. Tariftreue wird bei Aufträgen über 20.000 € (leider eine Vorgabe „Der Grünen“) vorgegeben.

Weitere Diskussionspunkte und Forderungen waren aber:

  • Objektausschreibungen nicht unter 20.000 €.
    (nicht Einzelobjekte, da so das Tariftreuegesetz
    umgangen werden kann)
  • Einhaltung der Tariftreue auch bei Aufträgen
    unter 20.000 €
  • Regelmäßige Kontrolle durch den Auftraggeber
    (Kommune)
  • Ausschreibungen mit Vorgaben Mindestlohn und
    Arbeitszeiten für die zu reinigenden Flächen
    nach standardisierten Werten
  • Kontrolle durch den Auftraggeber, ggf. auch
    Gespräche vor Ort mit den Reinigungskräften.
    Eine nicht zu leistende Flächenreinigung mit
    einer unmöglichen Zeitvorgabe soll unterbunden
    werden.
  • Enge Zusammenarbeit zwischen Zoll und kommunalem
    Auftraggeber zur Überprüfung der gesetzlichen
    Vorgaben.
  • Abschaffung von befristeten Arbeitsverträgen und
    damit sichere Arbeitsverhältnisse.

    Besonders der letzte Diskussionspunkt fördert bei befristeten Arbeits-verträgen die Angst der Reinigungskräfte Unregelmäßigkeiten beim Loh und Arbeitsvorgaben zu benennen und Missstände dem Auftraggeber oder dem Gewerkschaftsvertreter vor zu tragen.