
In Branchen mit allgemein verbindlichen Tarifverträgen und im Öffentlichen Personenverkehr
wird die Entlohnung nach Tarifverträgen zukünftig verbindlich gemacht. In allen Fällen mit
einem Auftragsvolumen von mindestens 20.000 Euro werden Unternehmen ihren Beschäftigten
mindestens aber einen Lohn von 8,62 Euro pro Stunde bei öffentlichen Aufträge zu zahlen
haben. Leiharbeitnehmer sind regulär Beschäftigten gleich zu stellen, für Nachunternehmen
gelten die gleichen Bedingungen wie für den Hauptauftragnehmer.
Tarifgebundene mittelständische Unternehmen werden vom Tariftreue- und Vergabegesetz
profitieren, weil konkurrierende Unternehmen sich künftig keine Wettbewerbsvorteile mehr
dadurch verschaffen können, dass sie ihre Beschäftigten untertariflich oder nach ‚Billig-
Tarifen‘ entlohnen.
Insgesamt regelt das Gesetz ein System von Zielen, Kontrollvorgaben und Sanktionsmöglichkeiten,
die eine sozial verantwortliche und nachhaltige Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen.
Dazu gehören auch Aspekte des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, der ILOKernarbeitsnormen
und Maßnahmen der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie bei der öffentlichen Auftragsvergabe.
Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-
Westfalen – TVgG – NRW)
Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 15/2379 )
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Drucksache
15/3546) Rede von Rainer Schmeltzer vom 21.12.2011