Beschwerden oder Hinweise auf Arbeitsschutzmängel können beispielsweise fehlende Schutzeinrichtungen an Maschinen betreffen oder Beeinträchtigungen durch Hitze, Lärm oder Gefahrstoffe wie Asbest. Auch Überschreitungen höchstzulässiger Arbeitszeiten oder Verstöße gegen den Jugend- oder Mutterschutz sowie krank machende psychische Belastungen können Thema sein.
Unter einer zentralen Rufnummer werden die Anrufe entgegen genommen und an Experten der zuständigen Behörde weitergeleitet. Für die Beschäftigten habe dies den großen Vorteil, dass sie nicht erst mühsam herausfinden müssen, wer der richtige Ansprechpartner für ihr Anliegen ist, so der Minister weiter. Auf Wunsch werde Vertraulichkeit gewährt, so dass die Betriebe nicht erfahren, wer sich beschwert hat.
Das Arbeitsschutz-Telefon ist ein weiteres Element zur Stärkung des Arbeitsschutzes in Nordrhein-Westfalen. Das Arbeitsministerium hatte im vergangenen Jahr mit den für die Überwachung des Arbeitsschutzes zuständigen Bezirksregierungen Zielvereinbarungen abgeschlossen. Diese sehen beispielsweise landesweite Überwachungsaktionen bei Problemschwerpunkten im Arbeitsschutz vor sowie ein risikobasiertes Überwachungskonzept für Betriebe, in denen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten besteht.
Anrufe beim "Arbeitsschutz-Telefon NRW" werden von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter der zentralen Rufnummer 0211/855-3311 entgegen genommen. Beschwerden oder Hinweise können auch über die Internetseite www.arbeitsschutz.nrw.de übermittelt werden.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.