Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Region Westliches Westfalen hat sich gegen die risikoreiche und umweltschädliche unkonventionelle Erdgasförderung (Fracking) ausgesprochen.
Die Landesregierung und die Bundsregierung mit den zuständigen Behörden werden aufgefordert risikoreiches und umweltschädliches Fracking zu untersagen und keine Genehmigungen zu erteilen bis unabhängige, wissenschaftlich abgesicherte Studien eine Technologie für die Erdgasförderung ohne umweltschädliche Einflüsse aufweisen.
Beim Fracking wird gebohrt und ein Wasser-Sand-Chemikalien-Gemisch in das Gestein gepresst um die Durchlässigkeit des Gesteins aufzubrechen und dann Erdgas zu fördern.
Pro Bohrloch wird ca. 7.500 bis 15.00 m³ Wasser und ca. 1.000 bis 3.500 t Sand-Chemikalien-Gemisch eingepresst. Dieses Gemisch wird durch gelöste Schwermetalle, Kohlenwasserstoffe und Radionuklide angereichert und an die Oberfläche gefördert.
Das Entsorgungsproblem des Frackingwassers ist noch nicht gelöst. Durch konventionelle Kläranlagen ist dieses nicht zu reinigen.
Das Grund- und Oberflächenwasser kann durch die Frackingflüssigkeit verunreinigt werden.
Bohrungen sind in NRW u.a. im Einzugsbereich der Ruhr (Trinkwasseranlagen an der Ruhr) und der Stever ( Trinkwasser aus dem Haltener Stausee) vorgesehen.
Hier beziehen Millionen von NRW-Bürger ihr Trinkwasser und sind auf sauberes Trinkwasser als Lebensmittel angewiesen.
Das Aufbrechen des Gesteins kann zu Erdbeben führen und ist im Bereich der alten Kohleförderung sehr wahrscheinlich.
Das geltende Bergrecht lässt Bohrungen zu, ohne dass dieses Gesetz Umweltverträglichkeitsprüfungen und eine Bürgerbeteiligung vorsieht.
Das Trinkwasser als “Lebensmittel Nr. 1“ ist zu schützen und hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.
Hierfür muss als erster Schritt das Bundesbergrecht geändert werden um eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und eine angemessene Bürgerbeteiligung in einem transparenten Genehmigungsverfahren zu gewährleisten.
Das verwendete Frackingwasser darf nicht dem Grundwasser entnommen werden.
Die Entsorgung des Frackingwasser muss umweltverträglich gewährleistet werden.
Die Kosten für die Beseitigung möglicher Schäden bis hin zu Ewigkeitslasten (analog Steinkohlebergbau) sind vom Verursacher zu tragen.
Noch sind Erdgasvorräte vorhanden, so dass man ohne Not auf Fracking verzichten kann.
Das Beispiel Frankreich zeigt, dass sogar ein generelles Verbot der Fracking-Technologie zur Förderung von unkonventionellem Erdgas möglich ist.
Manfred Sigges, Vorsitzen der AfA WW