
Die Erkrankung des Betriebsratsvorsitzenden G.Y. (Burger King Restaurant Dortmund-Kley) vom 10. bis 20. Juni 2013 sei lediglich vorgetäuscht (siehe Anlage). Diese Täuschung rechtfertige eine fristlose Kündigung,eine Strafanzeige wegen Betrugs sowie eine Amtsenthebung. Das erfuhren Betriebsrat und G.Y. durch Unterlagen, die das Dortmunder Arbeitsgericht am 5. Juli 2013 zustellte.
Rechtsanwalt Helmut Naujoks („Der Betriebrätefresser“ Spiegel online) hatte den
Antrag im Auftrage von Ergün Yildiz, Geschäftsführer der Burger King GmbH eingereicht.
Weiterhin hat Yildiz auch verfügt, dass dem alleinerziehenden Vater 1.318,16 EUR
Nettolohn für Juni 2013 (fällig am 4. Juli 2013) nicht ausgezahlt werden.
„Mit diesem Vorgehen leitet Yildiz (Burger King GmbH) eine neue Runde der Missachtung von Gesetzen und Tarifverträgen ein“, so Manfred Sträter, NGG Dortmund.
„Mit der Einschüchterung der Beschäftigten soll derProfit gesteigert werden.“
Der Auftritt von Yildiz/Naujoks in Dortmund ist kein Einzelfall. Zeitgleich soll in Augsburg ein Betriebsratsmitglied der Burger King GmbH eine fristlose Verdachtskündigung erhalten.
Anlagen:
NGG-Flugblatt
Antrag von RA Naujoks an das Arbeitsgericht Dortmund
Weitere Informationen:
Manfred Sträter, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, Ostwall 17-21,
44135 Dortmund, Tel: 0231-557979-0, 0171-9315156