AfA-NRW unterstützt angestellte Lehrkräfte

In der Vorstandssitzung vom 21.01.2015 unterstützte der AfA-Landesvorstand einstimmig die Forderung der GEW nach Verhandlungen über die Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte mit dem Ziel, einen substanziellen Fortschritt (z. B. durch die numerische Gleichsetzung von Entgelt- und Besoldungsgruppen) zu erreichen.
Darüber hinaus wurde der AfA-Bundesvorstand um Unterstützung gebeten, dass die Tarifgemeinschaft deutscher Länder mit der GEW einen eigenen Tarifvertrag zur Eingruppierung der angestellten Lehrkräfte abschließt.

Die Unterstützung des AfA-Bundesvorstandes soll sich auch auf alle AfA-Landesverbände erstrecken, mit der Maßgabe, jegliche Unterstützung zu liefern, um gegenüber den Partei-Landesverbänden und SPD Landtagsfraktionen die Gespräche flankierend zu begleiten.
Zur Begründung wird im Antrag angeführt, dass angestellte Lehrkräfte die einzige Beschäftigtengruppe im öffentlichen Dienst ohne einen Tarifvertrag zur Eingruppierung sind. Seit Jahren verhandelt die GEW ergebnislos über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte.

Obwohl beamtete und angestellte Lehrkräfte die gleiche Tätigkeit ausüben, besteht in der Entlohnung ein Unterschied von bis zu 500,00 € monatlich zu Lasten der Angestellten.

Diese Ungleichheit in der Entlohnung muss schrittweise verringert werden. Ein Weg bzw. ein erster Schritt ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Eingruppierung.