Diskriminierung, nein danke

Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wichtiges und hoffentlich wegweisendes Urteil gesprochen. Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf zukünftig nicht mehr generell zu einer Einstellungsvoraussetzung bei einem kirchlichen Arbeitgeber gemacht werden, sondern nur bei Stellen, wo dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Unserer Meinung nach muss nun eine gesellschaftliche Debatte darüber geführt werden, wie weit kirchliche Arbeitgeber*innen in die Lebensgestaltung von Arbeitnehmer*innen eingreifen dürfen. Wenn Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, weil ihre Ehe in die Brüche geht, ist das genauso diskriminierend wie der Ausschluss von Bewerber*innen ohne Kirchenzugehörigkeit vom Bewerbungsverfahren. Hier muss der Gesetzgeber Regelungen schaffen, die so etwas unterbinden und Privilegien abschaffen, die eine solche Diskriminierung überhaupt erst zulassen.