Teilzeitarbeit führt zu gekürztem Urlaub? Nicht mit uns!

2.12.2021

In dieser Woche hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass der Urlaubsanspruch sich bei Kurzarbeit von Arbeitnehmer*innen verringert, wenn sie komplette Tage nicht arbeiten müssen. Aber in Urlaub fahren geht auch nicht, weil der/die Kurzarbeiter*in zur Vollzeitarbeit bereitstehen muss. Wir haben deshalb in unserer AfA-Landesvorstandssitzung gestern Abend einen Antrag beschlossen, der die neue Bundesregierung auffordert, die Gesetzeslage anzupassen, damit Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit wichtige Rechte nicht verlieren.