09.12.2021
Der Landesvorstand der AfA NRW beschloss tätig zu werden, nachdem er von dem BAG Urteil zur Kürzung des Urlaubsanspruchs während pandemiebedingter Kurzarbeit erfuhr! Dies darf nicht sein, denn die Belastungen für Beschäftigte sind bereits zu groß!
Die Coronapandemie darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden! Daher fordern wir die Bundesregierung auf, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Urlaubsanspruch von Kurarbeit-Beschäftigten bei pandemiebedingten Lockdowns nicht aus diesem Grund gekürzt werden darf!
Wir begründen dies folgendermaßen:
In einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist die Kürzung des Urlaubsanspruch für Zeiten einer pandemiebedingten Kurzarbeit bis auf Null als zulässig eingestuft worden.
Das ist eine ebenso unverständliche wie enttäuschende Entscheidung, da sie die Lasten der Pandemie auf die Beschäftigten abwälzt und ein fatales Signal ist für die möglicherweise erneut bevorstehenden Schließungen von Betrieben. Wer während der Pandemie in Kurzarbeit war, musste sich täglich dafür bereit halten, wieder zur Arbeit bestellt zu werden.
Pandemiebedingte Kurzarbeit ist keine planbare Auszeit, die wie Erholung wirkt. Diese Besonderheit hat das Bundesarbeitsgericht bei seinem Urteil nicht berücksichtigt. Für die von Pandemie und Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten bedeutet das im Klartext: Sie können ihr Recht auf Urlaub und notwendige Erholung nicht wahrnehmen.
Es ist generelle Aufgabe der Bundesregierung, das Recht der Beschäftigten auf Urlaub und Erholung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Die NRWSPD und die SPD Bundestagsabgeordneten aus NRW werden aufgefordert, dieses Begehren zu unterstützen.
#Corona #Kurzarbeit #Urlaubsanspruch