29.11.2022
Bürgergeld statt Hartz IV – SPD AfA NRW begrüßt das neue Gesetz
Nach der Einigung auf das neue Bürgergeldgesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat begrüßt die AfA NRW das neue Gesetz.
Mit dem Gesetz werden ab dem 01. Januar 2023 für mehr als 5 Mio. Leistungsberechtigte die bisherigen Hartz IV-Regelungen verbessert, die im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) betreut werden. Zuständig für die Betreuung sind 405 Jobcenter mit insgesamt ca. 74.000 Mitarbeiter*innen, die neue Rahmenbedingungen für ihre Arbeit durch das Gesetz bekommen.
Das Bürgergeld nimmt die individuellen Situationen und Bedürfnisse der betroffenen Menschen sehr viel stärker als bisher in den Fokus und berücksichtigt diese.
Insbesondere folgende Verbesserungen für die Leistungsbezieher*innen begrüßt die AfA NRW
- Die Anhebung des Regelsatzes auf 502 € pro Monat für einen Single-Haushalt ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Ebenso die Erhöhung der Regelsätze für die weiteren Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft.
- Zusammen mit der Anhebung von Hinzuverdienstgrenzen wird die Aufnahme von Arbeit deutlich stärker unterstützt.
- Durch den Ansatz, stärker auf Qualifizierung zu setzen als die Berechtigten in prekäre Jobs zu zwingen, werden die Grundlagen verbessert, die Betroffenen nachhaltig vom SGB II-unabhängig zu machen.
- Statt des bisher verpflichtenden Instruments der Eingliederungsvereinbarung, wird es zukünftig einen Kooperationsplan zur Verbesserung der Teilhabe geben. Im Zusammenwirken mit dem neuen Regelinstrument zur ganzheitlichen Betreuung (Coaching), wird es dazu führen, Bezieher mit vielfältigen Problemlagen und deren Beschäftigungsfähigkeit zu stärken.
- Der soziale Arbeitsmarkt als wichtiges Instrument zur Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt wird entfristet. Somit sind dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse nach §§ 16e und i SGB II möglich.
- Durch höhere Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen erfährt die Lebensleistung der Menschen eine höhere Wertschätzung. Niemand soll im ersten Jahr Angst haben, sein in besseren Zeiten mühsam Erspartes aufzubrauchen, wenn es unterhalb von 40.000 Euro liegt.
- Sonderregelungen für Ältere werden aufgehoben, wodurch die Potenziale älterer erwerbsfähiger Leistungsberechtigter stärker in den Fokus gelangen. Bislang war es so, dass Personen ab dem 58.Lebensjahr nicht mehr als arbeitslos galten. Die Zwangsverrentung ab dem 58 Lebensjahr wird abgeschafft.
Die AfA NRW sieht jedoch auch folgenden Nachbesserungsbedarf:
- Die Regelsätze werden (noch) nicht grundlegend neu berechnet und bedarfsgerecht dynamisiert. Dies führt dazu, dass auch die neuen Regelsätze (502 € für einen Singlehaushalt) noch zu niedrig sind.
- Die Ausgaben für die aktive Arbeitsförderung (maximal 40.000 Stellen) sind zu eng bemessen und lassen keinen echten Neustart bei der Förderung erwarten. Hier sieht die AfA NRW Mittelbedarf für insgesamt 100.000 Stellen.
- Leider ist noch immer keine einheitliche gesetzliche Reglung getroffen worden, um das Zuflussprinzip bei Arbeitsaufnahme zu ändern. Es ist immer noch so, dass die meisten Jobcenter Leistungen, die für den Monat der Arbeitsaufnahme am Monatsanfang gezahlt wurden, zurückfordern, wenn der Betroffene am 30./31. des Monats, in dem die Arbeit aufgenommen worden ist, der erste Lohn gezahlt wird.
- Die Leistungsmessung der Jobcenter muss entsprechend der Zielsetzungen des Gesetzes angepasst werden. Die Zahl der Integrationen sind nach wie vor wichtig, da jedoch der Erwerb von Qualifikationen einen Vorrang haben soll, ist auch dies eine wichtige Kenngröße.
Alles in allem ist das Bürgergeld ist ein historischer positiver Schritt für die Leistungsempfänger*innen und die Gesellschaft. Es muss jedoch kontinuierlich weiterentwickelt werden.